Webinar zu Kinder- und Datenschutz Bei Aktionsgruppen

von wtebbe

Gestern Abend fand eine neuartige Schulung zu Kinder- und Datenschutz für Plan-Aktionsgruppen statt. Vielen Dank noch einmal, an diejenigen, die dabei waren und das Webinar durch ihren regen Austausch und die konstruktive Diskussion so kurzweilig gestaltet haben! Das Feedback werden wir bei der Planung der nächsten Termine berücksichtigen. Auch dafür herzlichen Dank! Den Termin für die nächste Schulung geben wir rechtzeitig vorher bekannt.

Die Teilnehmer:innen wollen die Relevanz dieses Themas und die Umsetzung bei ehrenamtlichen Plan-Unterstützenden weiter in ihre Gruppen tragen und die eine oder der andere hat auch bereits signalisiert, dass sie das Formular „Kinderschutzrichtlinie Ehrenamtliche“, als freiwillige Verpflichtung zum Kinderschutz, unterzeichnen werden. Denn Kinder- und Datenschutz geht uns alle an!

Als Möglichkeit über die eigenen Patenkinder zu berichten, lernten die Teilnehmenden die Patenschaftsgalerie kennen. Zuvor erkannten die AG-Mitglieder wo Kinderschutz bei Aktionen und in Veröffentlichungen überall mitgedacht werden muss:

Dokumente der AG-Schulung

  • Den AG-Leitfaden Kinder- und Datenschutz
  • Die Kinderschutzrichtlinie von Plan International Deutschland e.V.
  • Das Formular „Kinderschutzrichtline Ehrenamtliche“ (als freiwillige Verpflichtung zum Kinderschutz)
  • Die Vorlage „Zustimmung für Foto- und Videoaufnahmen“
  • Die Vorlage „Hinweise auf Foto- und Videoaufnahmen“ (Zur Auslage bei Veranstaltungen und am Infostand)

Diese Unterlagen findet ihr auch alle im internen Bereich – diverse Dokumente.

Außerdem sind dort auch die Vorlagen für die AG-Organisation, wie z.B. Mitglieder-, Interessierten- und Spendenlisten herunterladbar.

Unsere Kinderschutzrichtlinie

Die Kinderschutzrichtlinie von Plan International Deutschland gilt für alle unsere Mitarbeiter:innen sowie alle Personengruppen, die über unsere Organisation mit Kindern und jungen Menschen in Kontakt kommen oder Zugang zu ihnen und ihren Daten haben. Dazu gehören Gremienmitglieder, Unterstützer:innen sowie Projektbesucher:innen. Sie gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 24 Jahre.

Grundsatzerklärung

Wir bekennen uns voll und ganz zum gendergerechten Schutz von Kindern und jungen Menschen vor jeder Form von Gewalt. Unsere Verantwortung und Pflicht ist, dass wir als Organisation, sowie alle Menschen und Organisationen, die für uns und in unserem Namen tätig werden, Kinder und junge Menschen weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen.

Wir fördern Ansätze, Maßnahmen und (altersgerechte) Umfelder, die auf die spezifischen Sicherheitsanforderungen von Kindern und jungen Menschen ausgerichtet sind und Rücksicht auf ihre diversen Identitäten nehmen. Wir tolerieren weder Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein.

Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Gemäß unseres Arbeitsansatzes unterstützen wir die aktive Beteiligung von Kindern und jungen Menschen an ihrem eigenen Schutz. Wir halten diejenigen von uns fern, die ein Risiko für Kinder und junge Menschen darstellen und ergreifen strenge Maßnahmen gegen alle Personen, die Gewalt gegen Kinder oder junge Menschen ausüben und zum Geltungsbereich dieser Richtlinie gehören.

Safeguarding

Wir von Plan International nehmen unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu schützen, sehr ernst. Deshalb ist es wichtig, dass wir jede Form von Gewalt gegen sie vorbeugen und ein effektives Meldesystem zu ihrem Schutz bereithalten.

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle, die durch Plan International Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, über diese Verantwortung zu informieren. Mit unseren Maßnahmen wollen wir ein Verhalten verhindern, das bewusst oder unbewusst Kinder und Jugendliche gefährden kann. Sollte dennoch ein konkreter Fall eintreten, können wir mit Hilfe unseres Meldesystems schnell reagieren und weiteren Schaden von den jungen Menschen abwenden. Alle Schutzmaßnahmen fassen wir unter dem Begriff Safeguarding zusammen.  

Neben dem direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, setzen wir Safeguarding Standards bei unseren Veröffentlichungen, wie beispielsweise der Webseite oder in unseren Broschüren, Artikeln und Werbematerial um. Diese werden in der Richtlinie „Kinderschutz in der Außendarstellung“ festgehalten. Die Umsetzung der Standards wird in allen Plan Büros, also auch bei uns in Deutschland regelmäßig von der zentralen Koordinationsstelle von Plan International überprüft und bewertet.

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