Die AG als Verein – AG-Stammtisch vom 30.04.2026

von msussner
Ein blaues Klemmbrett mit einer hellblauen Klammer zeigt eine Checkliste. Ein Punkt ist mit einem rosafarbenen Häkchen versehen, während drei Punkte jeweils mit einem gelben X markiert sind, was auf erledigte und nicht erledigte Aufgaben hinweist. Der Rest der Liste ist leer.

Am 30 04. trafen sich elf AG-Mitglieder aus acht Aktionsgruppen, um Informationen zum Thema „Die AG als Verein“ zu erhalten und sich zu bereits gemachten Erfahrungen auszutauschen.

Immer wieder wenden sich Aktionsgruppen an das Team der Aktionsgruppenbetreuung, um Informationen zum Thema Vereinsgründung zu erhalten. Oft fußen diesen Anfragen in Situationen, in denen die AG aufgrund ihres Status als „loser Zusammenschluss“ Fördergelder verweigert wurden oder ein Verein bei der Vergabe von Standplätzen bevorzugt wurde.

Es ist an der Zeit, sich diesem Thema vertieft zu widmen! Wir haben Enrique Kassner, Leiter der Aktionsgruppe Hamburg, zu einem Interview eingeladen. Die Aktionsgruppe Hamburg ist seit 2012 ein eingetragener gemeinnütziger Verein und wir wollten von Enrique wissen, wie es zu diesem Entschluss kam, welche Schritte zur Vereinsgründung nötig waren und welche Herausforderungen dabei zu bewältigen waren. Lest hier eine Zusammenfassung der besprochenen Themen. Angehängt und im Internen Bereich des AG-Blogs (Anmeldung ist erforderlich) findet ihr außerdem einen kompakten Leitfaden zur Vereinsgründung mit detaillierten Ergänzungen.

Ausschlaggebend für die Vereinsgründung war für die damalige AG Hamburg die Frage, wie Aktionsgruppen eigentlich geschützt sind, wenn bei einer Aktion etwas passiert. Wenn zum Beispiel beim Aufbau eines Standes das Auto der Nebenausstellerin beschädigt wird, ein Laptop runterfällt oder ein Pavillon durch die Luft fliegt und auf einer Restaurantterasse landet. „Haftungsrisiken kann man ausschließen, indem man sich einbindet in eine Rechtsform und die für uns einzig logische Rechtsform ist der gemeinnützige Verein gewesen“ erinnert sich Enrique.

Übrigens: Die Versicherung der Plan Aktionsgruppen ist heute klar geregelt:
Aktionsgruppen-Mitglieder sind während einer Aktion über Plan International Deutschland e.V. unfall- und haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Anfahrt zum Ort der Aktivität und endet mit der Heimfahrt.
Die AGs sind nicht nur als Teilnehmende an einer Veranstaltung, sondern auch als Veranstaltende selbst haftpflichtversichert. Wenn ein Benefizkonzert, eine Lesung oder ein Bücherflohmarkt organisiert wird und der Betreiber des Veranstaltungsortes einen Versicherungsnachweis wünscht, senden wir eine Kopie der entsprechenden Versicherungsbestätigung zu.

Die Gründung eines eingetragenen Vereins kann für Aktionsgruppen Vorteile bringen:

  • Rechtliche Eigenständigkeit
    Als Verein ist die Aktionsgruppe eine eigenständige Körperschaft. Das bedeutet rechtlich: Der Verein kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden, Eigentum besitzen und Konten führen. Mitglieder handeln nicht mehr im eigenen Namen, sondern im Namen und Auftrag des Vereins.
  • Haftungsbeschränkung
    Im Gegensatz zu einem losen Zusammenschluss, wo im Zweifel einzelne Mitglieder persönlich haften könnten, haftet immer der Verein (und meist nur mit seinem Vereinsvermögen).
  • Transparenz und Verlässlichkeit nach außen
    Behörden, Förderer, Spender:innen und Unternehmen erkennen einen Verein als seriöse, rechtsfähige Körperschaft. Fördermittel können oft nur an einen Verein (nicht an Privatpersonen) vergeben werden. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden (bei Gemeinnützigkeit).
  • Gemeinnützigkeit
    Der Verein kann beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Das bringt Steuererleichterungen und die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen für erhaltene Spenden auszustellen.
  • Organisierte Willensbildung
    Der Verein hat klare Strukturen und Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung), was Entscheidungsprozesse formalisiert und vereinfacht.
  • Dauerhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit
    Ein loses Bündnis bleibt oft auf Einzelpersonen beschränkt. Ein Verein kann unabhängig vom Wechsel der Mitglieder langfristig bestehen, sodass Projekte und Eigentum nicht von Einzelpersonen abhängen.
  • Zugang zu Ressourcen
    Vereinsstatus gilt oft als Voraussetzung für Förderprogramme, Vergabe von Räumen oder Nutzung kommunaler Angebote.

Der Weg zur Vereinsgründung

Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins in Deutschland folgt einem klaren Ablauf (detaillierte Beschreibung des Ablaufs siehe Leitfaden anbei). Die gesetzliche Regelung zur Vereinsgründung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 bis 79 BGB festgelegt. Wenn der Verein gemeinnützig sein soll, musst zusätzlich die Abgabenordnung (AO), insbesondere die Paragrafen §§ 51–68 AO, beachtet werden. Diese schreiben vor, was eine Satzung enthalten muss und welche Zwecke als gemeinnützig gelten.
Tipp: Diese Gesetze findet man zum Beispiel hier: https://www.gesetze-im-internet.de/

  1. Gründungsmitglieder finden
  2. Satzung erarbeiten
  3. Gründungsversammlung abhalten
  4. Eintragung ins Vereinsregister (eingetragener Verein/e.V.)

Zusätzliche Schritte:
Die Eröffnung eines Vereinskontos (meist nach Eintragung möglich). Dies ist insbesondere im Hinblick auf öffentliche Förderung wichtig.
Der Abschluss eventueller Versicherungen (Haftpflicht, Unfall etc.).
Melden bei z.B. GEMA, Versicherungen, wenn Vereinsaktivitäten das erfordern.

Herausforderungen

Die Umwandlung einer Aktionsgruppe in einen (gemeinnützigen) Verein bringt einige Herausforderungen mit sich, besonders in Bezug auf Nachfolgeregelung, Kosten und Zeitaufwand. So muss zum Beispiel immer ein (handlungsfähiger) Vorstand gewählt sein – darauf muss permanent geachtet werden. Die Suche nach engagierten Personen, die bereit sind, Verantwortung (und rechtliches Risiko) zu übernehmen, kann schwierig sein.

Auch an Kosten muss gedacht werden: Während des Gründungsprozesses fallen Notar- und Registergebühren für die Eintragung des Vereins an. Im laufenden AG-Jahr fallen Kosten für die Führung des Vereinskontos an und die Haftpflicht-/Vereinsversicherung muss bezahlt werden. Es ist wichtig, dass die Schatzmeisterin einen guten Überblick über Einnahmen- und Ausgaben behält, zukünftig anfallende Kosten berücksichtigt (z.B. wenn ein neues Pavillon angeschafft werden muss) und das Vereinskonto transparent und sorgfältig führt.

Die Umwandlung erfordert Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung (besonders Vorstand), Geduld mit bürokratischen Abläufen, finanzielle Mittel für Kosten und Ressourcen für stetigen Verwaltungsaufwand. Bei guter Aufgabenteilung und Vorbereitung überwiegen langfristig meist die Vorteile, aber die Herausforderungen sollten realistisch eingeschätzt werden.

Unser Fazit:


Für die Aktionsgruppe Hamburg hat sich die Umwandlung der Rechtsform in den Förderverein Plan Aktionsgruppe Hamburg e.V. in vielerlei Hinsicht gelohnt. Auch andere Aktionsgruppen, zum Beispiel die AG Köln, sind den Weg der Vereinsgründung bereits gegangen und machen gute Erfahrungen damit.
Wer überlegt, diesen Schritt auch zu gehen, findet zur Unterstützung viel Literatur (auch online). Außerdem bieten viele Volkshochschulen und Stadtverwaltungen oder Kreisjugendringe kostenlose Infoabende oder Broschüren zur Vereinsgründung an.
Wer gezielte Fragen zum Förderverein der AG Hamburg hat, nimmt direkt Kontakt zur Gruppe auf: https://www.plan-aktionsgruppe-hamburg.de/

Wir bedanken uns bei Enrique (AG Hamburg) und Veronika (AG Köln) für die detaillierten Einblicke in die jeweiligen Vereine und bei allen Beteiligten des AG-Stammtisches, für ihre Fragen, ihre Erfahrungsberichte und den Austausch!

Leitfaden Vereinsgründung 5 Seiten. Stand: 05/2026 Download (*pdf)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kommentar